Realsteuern
Hebesätze:
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 350 %
Gewebesteuer 325 %
Zahlungstermine vierteljährlich: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Steuerjahres
Hundesteuer
pro Hund, der älter als 4 Monate ist, 35,00 € pro Jahr
Hunde aus dem Tierheim sind 2 Jahre von der Steuer befreit.
Für jeden Kampfhund und Hunde der Kategorie II jährlich 250,00€
Zahlungstermin jährlich: 15.02. des jeweiligen Steuerjahres
Abwasserbeseitigung
Die Beitrags- und Gebührenstruktur wird hier nur sehr vereinfacht dargestellt, für detaillierte Infos klicken Sie bitte und entnehmen die notwendigen Inhalte den jeweiligen Satzungen!
Herstellungsbeitrag Abwasserbeseitigung ("Kanalbeitrag")
Geschossfläche 14,07 €/m²
Grundstücksfläche 0,82 €/m²
Einleitungsgebühren Abwasserbeseitigung ("Kanalgebühren")
3,22 €/m³ Frischwasser für Schmutz- und Oberflächenwassereinleitung
2,90 €/m³ Frischwasser für ausschließliche Schmutzwassereinleitung
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 5 m³/h = 46,00 €/Jahr
bis 10 m³/h = 57,00 €/Jahr
über 10 m³/h = 67,00 €/Jahr
Zahlungstermin Vorauszahlungen: 20.05., 20.08. und 20.11. des jeweiligen Steuerjahres
Zahlungstermin Abrechnung: März/April des Folgejahres