31. Oktober 2023

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Der Bundestag hat aufgrund einer EU-Bestimmung dafür abgestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Kinderreisepässe dürfen damit nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Grund:

Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument anerkannt.

Auch die Restgültigkeit von i.d.R. drei bis sechs Monaten bei Einreise in einige Länder, erschwert die Verwendbarkeit des Kinderreisepasses zusätzlich.

Folgedokument:

Daher ist ab 01.01.2024 für Reisen innerhalb der EU ein Personalausweis und für Reisen außerhalb der EU ein Reisepass erforderlich.

Diese Dokumente werden im Bürgerbüro wie gewohnt beantragt und werden anschließend an die Bundesdruckerei zur Produktion weitergeleitet.

Dieser Vorgang benötigt bei Personalausweisen i.d.R. 2-3 Wochen und bei Reisepässen i.d.R. 4-6 Wochen.

Dies bitten wir bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Kosten:

Die Kosten für deinen Personalausweis belaufen sich auf 22,80 EUR, für den Reisepass fallen Kosten in Höhe 37,50 EUR an. Beide Dokumente haben eine Laufzeit von 6 Jahren.

Zu beachten:

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild des Kindes, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar.

Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich. Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen.

Insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern kann eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:

  • Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • Geburtsurkunde
  • Ausweise der Eltern in Kopie
  • Nachweis über alleiniges Sorgerecht (bei alleinigem Sorgerecht)
  • Vollmacht des 2. Erziehungsberechtigten, sofern bei der Antragstellung nicht alle Elternteile persönlich anwesend sein können

Desweitern ist es notwendig, dass das Kind bei der Beantragung dabei ist.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

Bild: Bild von Noel auf Pixabay

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