Förderungen

Für die Energiewende werden zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Land bereitgestellt. Die wichtigsten Förderprogramme werden im Folgenden aufgelistet.

Photovoltaik, Batteriespeicher und Ladestation

Solarstrom für Elektrofahrzeuge (aktuell Fördervolumen ausgeschöpft)

Photovoltaik-Förderung bis zu 10.200€

Ab dem 26. September 2023 kann für den Kauf und die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher und Ladestation ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200€ bei der KfW beantragt werden. Die Förderung ist möglich für alle Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung bestellt haben.

Die Gemeinde Leiblfing möchte die Bürgerinnen und Bürger über diese Fördermöglichkeit informieren:

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • eine neue Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
  • eine neue Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung
  • ein neuer Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
  • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage

Zuschusshöhe

Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen und kann maximal 10.200€ betragen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Fördervoraussetzungen:

  • Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
  • Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
  • Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
  • Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
  • Der erforderliche Strom für den Ladevorgang muss zu 100% aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser soll vorrangig aus der Eigenerzeugung vor Ort stammen und kann zusätzlich über einen entsprechenden Ökostromliefervertrag bezogen werden.

So funktioniert’s:

  1. Zuschuss beantragen:

Sie beantragen Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im Kundenportal „Meine KfW“ (www.kfw.de/442-MeineKfW). Bitte wählen Sie das Produkt „Solarstrom für Elektroautos“ (442) aus. Berücksichtigen Sie bei der Antragstellung, dass die Angaben (Leistung der Photovoltaikanlage / Speicherkapazität des Solarstromspeichers) nach der Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ nicht mehr erhöht werden können.

  1. Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.

  1. Zuschuss erhalten

Für die Auszahlung Ihres Zuschusses bestätigen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie alle Rechnungen über die förderfähigen Kosten und Leistungen Ihrer Fachunternehmen. Zusätzlich kann ein Nachweis für Ihr Elektroauto (zum Beispiel Zulassung, Leasingvertrag) erforderlich sein.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Solarstrom-für-Elektroautos-(442)/

Sanierung des Wohngebäudes

Individueller Sanierungsfahrplan

Der Hauseigentümer bekommt einen verständlichen visuell aufbereiteten Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes, alle Energiespar-Potenziale und anstehenden empfohlenen Sanierungsschritte sowie deren Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Der iSFP zeigt gut verständlich und übersichtlich auf,

  • welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind und
  • welche staatlichen Förderprogramme Sie dafür nutzen können.

Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.

Weitere Informationen unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/energieberatung-wohngebaeude.html

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Hierbei wird unterschieden in systemische Maßnahmen und Einzelmaßnahmen:

Systemische Maßnahmen: Komplettsanierung des Gebäudes auf Effizienzhausstandard

Mit der Förderung zum Effizienzhaus gibt es für Sie die Möglichkeit Ihr gesamtes Gebäude in einem Rutsch zu sanieren. Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Deshalb wird die Sanierung zum Effizienzhaus mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen staatlich gefördert.

Für die Höhe der Förderung gibt es einen Orientierungsmaßstab: die Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht Ihre Immobilie und umso höher ist Ihre Förderung. Und das lohnt sich mehrfach: Sie sparen Heizkosten, schonen die Umwelt und erhöhen den Wert Ihres Hauses.

Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, fördern wir Sie mit einem Kredit mit Tilgungszuschuss:

Effizienzhaus1) Primärenergie-verbrauch Transmissions-verluste Maximale Kredithöhe je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 EE 40 % 55 % 150.000€ mit

25 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 40 40 % 55 % 120.000€ mit

20 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 55 EE 55 % 70 % 150.000€ mit

20 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 55 55 % 70 % 120.000€ mit

15 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 70 EE 70 % 85 % 150.000€ mit

15 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 70 70 % 85 % 120.000€ mit

10 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 85 EE 85 % 100 % 150.000€ mit

10 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus 85 85 % 100 % 120.000€ mit

5 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus Denkmal EE 160 % 175 % 150.000€ mit

10 % Tilgungszuschuss

Effizienzhaus Denkmal 160 % 175 % 120.000€ mit

5 % Tilgungszuschuss

  1.  EE: Erneuerbare Energien-Klasse: Erhöhte Förderquote kann in Anspruch genommen werden, wenn im Zuge der Sanierung ebenfalls eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut wird, die mindestens 65% des Energiebedarfs des Gebäudes deckt.

Einzelmaßnahmen: Umsetzung einzelner Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle, Wärmeerzeugung, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung

Die Förderungen gelten für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die durch Fachunternehmen ausgeführt werden und das energetische Niveau des Gebäudes verbessern.

Es gelten folgende Förderquoten:

A) Gebäudehülle:

  • 15 Prozent für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • 15 Prozent für Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 Prozent für sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

B) Anlagentechnik

  • 15 Prozent für Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15 Prozent für den Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)

C) Heizungsoptimierung

  • 15 Prozent für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • 15 Prozent für den Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • 15 Prozent für Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • 15 Prozent für die Optimierung der Wärmepumpe
  • 15 Prozent für die Dämmung von Rohrleitungen
  • 15 Prozent für der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • 15 Prozent für die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • 15 Prozent für der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

D) Wärmeerzeuger/Heizung

Standard Boni Maximum
Einzelmaßnahmen Zuschuss Zuschuss iSFP 1) Heizungs-Tausch 2) Wärme­pumpen-Bonus 3) Max. Förder­satz
Solarkollektoranlagen 25 % 35 %
Biomasse (inkl. Solarthermie oder Wärmepumpe) 10 % 10 % 20 %
Wärmepumpe 25 % 10 % 5 % 40 %
Brennstoffzellenheizung 25 % 10% 35 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien 25 % 10 % 35 %
Wärmenetzanschluss 30 % 10 % 35 %
Gebäudenetzanschluss 25 % 10 % 35 %
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes (65 % EE)

(ohne Biomasse)

30 % 30 %
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes (65 % EE)

(mit max. 25 % Biomasse)

25 %       25 %
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes (65 % EE)

(mit max. 75 % Biomasse)

20%       20%
  1. iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
  2. Heizungstausch-Bonus: Beim Austausch einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicheranlagenheizung kann ein Bonus in Höhe von 10 % gewährt werden.
  3. Bonus von 5 %-Punkten für WP mit natürlichem Kältemittel (ab 1. Januar 2023, BEG EM) (nicht kumulierbar mit Bonus für Wärmequellen).

E) Fachplanung

  • 50 % der Fachplanung und Baubegleitung zu den oben genannten Maßnahmen (A-D) Hier ist es zwingend notwendig einen Energie-Effizienz-Experten einzubinden.
Energieeffizienz-Expertenliste bietet Orientierung

Damit Qualitätsstandards eingehalten werden, initiieren das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW und die Dena die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ – eine zentrale und bundesweite Datenbank für qualifizierte Fachkräfte.

Die Liste umfasst Expertinnen und Experten, die Immobilienbesitzende bzw. Unternehmen in Energieeffizienz-Fragen beraten dürfen – sei es im Rahmen der Beantragung staatlicher Förderprogramme der KfW oder BAFA für energieeffizientes Bauen und Sanieren oder im Rahmen einer vom BAFA geförderten Energieberatung.

Die Expertensuche in der Energie-Effizienz-Experten-Liste finden Sie unter:

https://www.energie-effizienz-experten.de/

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