Festgarnituren für Vereine

Die Festgarnituren können ausschließlich von Vereinen, Verbänden, Firmen und den Kirchen aus der Gemeinde Leiblfing ausgeliehen werden!

Bedingungen

  • Die Garnituren zügig mit mind. 2 Personen selbständig auf-/abzuladen, sie bei Rückgabe nach Vorgabe des Verleihers sauber aufzustapeln und das Transportfahrzeug groß genug zu wählen, um Abholung/Rückgabe mit jeweils einer Fahrt zu erledigen.
  • Sie sicher zu transportieren, sorgfältig mit ihnen umzugehen und sie vor Nässe zu schützen.
  • Die Garnituren sauber zum Lagerort zurückzubringen (gut abgewischt, ohne Klebestreifen etc.)
  • Tischdecken, Bezüge oder Schilder dürfen nicht mit Reißzwecken befestigt werden.
  • Sie vor Diebstahl zu schützen, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und sie stets, insb. nachts in verschlossenen Räumen zu lagern.

Verschmutzung/Beschädigung/Diebstahl

Erfolgt eine Rückgabe von verschmutzten Garnituren ist ein pauschaler Aufwand in Höhe von 50,00€; bei größerer Verschmutzung pauschal 100,00€ zu entrichten. Über den Grad der Verschmutzung und dem Umfang des Reinigungsaufwands entscheidet der jeweils verantwortliche Bauhofleiter.

Sollte es während der Entleihung zu Schäden kommen, so zahlt der Entleiher einen Betrag zur Beseitigung der Schäden, der vom Verleiher aufgrund des von ihm geschätzten Reparaturaufwands festgelegt wird. Bei Diebstahl oder nicht reparablen Schäden/Zerstörung zahlt der Entleiher folgende Entschädigung an den Verleiher: für das Kalenderjahr 2024 zu 100% des Anschaffungswertes und verringert sich je Kalenderjahr um 10%.

Anfragen/Reservierungen/Buchungen können telefonisch unter 09427 9503-18 oder per E-Mail an bauamt@leiblfing.bayern.de erfolgen.

Benutzungsordnung

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