Bau-, Energie- und Umweltausschuss vom 30.03.2023

Eine sehr vielfältige Tagesordnung lag dem Bau- Energie- und Umweltausschuss in der letzten Sitzung vor. Insbesondere die verfahrensrechtliche Neuausrichtung des Bauleitplanverfahrens für das BG Kelheimer Feld war von großer Bedeutung.

Der Bau-, Energie- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 30.03.2023 den ursprünglichen Bebauungs- und Grünordnungsplans des „Kelheimer Feldes“ zur Schaffung von Wohnbauflächen im beschleunigten Verfahren nach §13 b BauGB in der Fassung vom 06.10.2022 nicht mehr fortzuführen und somit aufzuheben. Zeitgleich wurde der Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan „Kelheimer Feld“ beschlossen. Zudem erfolgt im Parallelverfahren nach §8 Abs. 2 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Die Ausarbeitung hierfür erfolgt durch das Büro Gutthann HIW Architekten GmbH Bogen.
Dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einem Neubau eines Wohnhauses in Oberwalting wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Fa. Moll Automatisierungs GmbH in Obersunzing besteht ebenfalls Einverständnis. Das zentrale Gebäude wird im Süden des jetzigen Betriebsgeländes (bisheriger Parkplatz) errichtet. Für die Parkmöglichkeiten der Beschäftigten hat die Fa. Moll Automatisierungs GmbH auf der östlichen Seite einen neuen Parkplatz mit e-Ladesäulen ausgewiesen. Stellvertretender Bürgermeister Ismair begrüßte ausdrücklich diese Investition der Fa. Moll Automatisierungs GmbH, die neben weiteren Arbeitsplätzen auch für die Gemeinde Leiblfing Vorteile bringen wird.

Zustimmung erhielten auch die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Ortsteil Hailing, der Anbau eines Büros an ein bereits bestehendes Wohnhaus sowie eine Nutzungsänderung und die Errichtung eines Sichtschutzes im Ortskern. Mit einem Bauvorhaben zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Oberwalting besteht ein grundsätzliches Einverständnis, wobei noch ein Detail aus einem früheren Verfahren mit der Bauaufsichtsbehörde abzuklären ist.

Im nicht öffentlichen Teil wurde einer Löschungsbewilligung für eine grundbuchrechtliche Sicherung zugestimmt.

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