Gemeinderatssitzung vom 01.08.2023

Bezuschussung Urnenkapelle & Schaffung von Baurecht

Aufgrund der zahlreichen Themen, die vor der Sommerpause zu bearbeiten sind, wurde eine zusätzliche Gemeinderatssitzung am 01.08.2023 einberufen. Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Ersten Bürgermeister Josef Moll und die Genehmigung der Niederschrift vom 27.07.2023 wurde dem Antrag der Bezuschussung der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der Urnenkapelle in Hailing zugestimmt. Bei der Berechnung der Bezuschussung werden auch die Honorarkosten berücksichtigt. Die Bezuschussung erfolgt unter der rechtlichen Vorgabe, dass das Bestattungswesen eigentlich Pflichtaufgabe einer Kommune ist, aber in der Gemeinde Leiblfing ausschließlich von den Kath. Kirchenstiftungen übernommen wird.

Als nächstes behandelte man im Gemeinderat zwei Anträge zur Schaffung von Baurecht. Es ging ein Antrag für ein Grundstück in der Gemarkung Eschlbach ein sowie ein Antrag auf Änderung des derzeit rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Grundstück des Ortsteils Obersunzing ein. Beide Male fasste der Gemeinderat Grundsatzbeschluss für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, zudem sind städtebauliche Verträge abzuschließen. Sämtliche Kosten der jeweiligen Verfahren liegen bei den Antragsstellern. Die Bauleitplanverfahren werden durch den Bau-, Energie- und Umweltausschuss durchgeführt.

Aus dem nichtöffentlichen Teil wurden einige Beschlüsse öffentlich freigegeben.

Die Ausschreibung für das Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die FFW Leiblfing,als Ersatz für das derzeit in Betrieb stehende fast 30-jähriges Fahrzeug wurde freigeben. Die Ausschreibung wurde vom Fachingenieurbüro Dittlmann aus Passau erstellt, welches auch das Vergabeverfahren begleitet.


Für den Maibaumstandort in Oberwalting sind vorrangig Alternativstandorte durch die Dorfgemeinschaft Oberwalting-Haid e.V. zusammen mit der Gemeinde Leiblfing zu prüfen, wobei die Gemeinde Leiblfing einen möglichen Bereich, welcher in ihrem Eigentum steht, für gut befinden würde.

Zur Verwertung des in der Kläranlage Leiblfing anfallenden Klärschlamm wird jetzt einmalig ein Auftrag zur Verbrennung der derzeit vorhandenen Menge bestimmt. Für den Bereich Schülerbeförderungen im Auftrag der Gemeinde Leiblfing wurde ein Beschluss gefasst, die extrem gestiegenen Kosten durch eine Optimierung der Heimfahrten vom Schulstandort Leiblfing zu verringern. Dazu wird auch die Schulleitung angehalten, die Unterrichtspläne anzupassen. Die Elternbeiräte am Schulstandort Leiblfing und der Betreiber der offenen Ganztagesschule werden aktuell zum Dialog gebeten.
Per Beschluss wird ausdrücklich bestärkt, dass die Verwaltung die Durchführung der Schülerbeförderung genau zu kontrollieren hat.

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