Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024

Am 18.01.2024 fanden in der Gemeinde Leiblfing die ersten Sitzungen des Jahres statt. Begonnen wurde mit der Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses. Nach der Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 30.11.2023 widmete sich der Ausschuss dem Bauordnungsrecht. Einstimmig wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Hankofen erteilt. Außerdem wurden der eingereichte Eingabeplan und die Abweichung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Gemarkung Hankofen und die Tektur der Errichtung eines Ersatz-1 Fam.-Wohnhauses mit Garage in der Gemarkung Leiblfing einstimmig beschlossen. Das gemeindliche Einvernehmen erhielten ebenfalls ein Verlängerungsantrag zum Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Dachgeschoß und Garage in der Gemarkung Leiblfing, die Umfunktionierung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus durch Ausbau des bestehenden Dachraumes in der Gemarkung Schwimmbach sowie der Wiederaufbau einer Halle und einer Regalüberdachung in der Gemarkung Obersunzing.

Anschließend wurde ein Anliegen des Fischervereins Obersunzing behandelt, hier wurde die Errichtung von zwei Sitzbänken auf dem Vereinsgelände beantragt. Die Aufstellung wurde unter der Voraussetzung, die Bänke für die Öffentlichkeit zugänglich zu platzieren, genehmigt. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Gemeinde Leiblfing.

Zuletzt wurde ein Antrag auf Entfernung von zwei Bäumen im Baugebiet „Am Wiesenbach“, Leiblfing behandelt. Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

Im Anschluss an die Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses fand sich der Gemeinderat zusammen.

Die Sitzung begann mit der Eröffnung durch den Ersten Bürgermeister Herr Josef Moll und der Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.12.2023. Im ersten Tagesordnungspunkt fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Bauleitplanung zu Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf mehreren landwirtschaftlichen Flächen im Nord-Osten des Ortsteils Metting. Hierbei muss der „Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Leiblfing“ berücksichtigt werden, der Ende letzten Jahres beschlossen wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur kompletten Kostentragung durch den Antragssteller ist abzuschließen. Das weitere Verfahren wird aufgrund der außergewöhnlichen Größenordnung durch den Gemeinderat durchgeführt und nicht an die Bau-, Energie- und Umweltausschuss übertragen.

Der Gemeinderat fasste außerdem Grundsatzbeschlüsse für die Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf mehreren landwirtschaftlichen Flächen im Norden des Ortsteils Oberwalting sowie in der Gemarkung Hailing an der Grenze zur Gemeinde Mengkofen. Auch hier ist jeweils der „Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Leiblfing“ zu berücksichtigen, der den Antragsstellern vorab ausgehändigt wird. Für beide Beschlüsse sind städtebauliche Verträge zur kompletten Kostentragung durch die Antragssteller abzuschließen.

Der öffentliche Teil der Sitzung schloss mit einer Information zum ILE-Gäubodenlauf 2024, der am 13.07.2023 erneut in Leiblfing stattfinden wird. Die Details werden rechtzeitig veröffentlicht.

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