Nach der Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister Josef Moll begann die Sitzung des Gemeinderats Leiblfing am 25.06.2025 mit der Genehmigung der vorangegangenen Sitzung. Anschließend widmete man sich dem Kommunalwesen. Für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2026 wurde Frau Christina Ritt zur stellvertretenden Wahlleiterin bestellt. Die Wahlleitung übernimmt Geschäftsleiter Johann Haider, dieser wurde in der Sitzung vom 09.04.2025 berufen. Im Bauwesen wurde der Erlass einer Stellplatzsatzung ab dem 01.10.2025 diskutiert. Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung, die die generelle Stellplatzpflicht (in der Gemeinde Leiblfing zwei Stellplätze pro Wohneinheit) aufhebt und die Entscheidung über eine entsprechende Pflicht den Gemeinden überlässt, kann dies in einer Satzung geregelt werden. Die Anzahl der Stellplätze wird zudem begrenzt, wobei die Gemeinden die Höchstgrenzen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) nicht überschreiten dürfen. Der Gemeinderat Leiblfing entschied sich dagegen, daher bleibt bis 30.09.2025 die Stellplatzsatzung vom 15.12.2020 sowie die Änderungssatzung vom 21.05.2024 weiterhin gültig. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde der Erlass einer Spielplatzsatzung für den Mehrfamilienwohnhausbau mit mind. 5 Wohneinheiten gemäß der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags und des Bayerische Städtetags vom 14.04.2025 (mit einer ev. Ablöseregelung) besprochen. Auch dieser Beschluss fand keine Mehrheit. Anschließend widmete sich der Gemeinderat dem Überschwemmungsschutz von Oberwalting und der Ableitung von Oberflächenwasser aus einem geplanten Lehmabbaugebiet, den Antrag stellte die Dorfgemeinschaft Oberwalting-Haid e.V.. Der Gemeinderat Leiblfing stellt per Beschluss die Notwendigkeit einer Rückhaltung von Oberflächenwasser nördlich von Oberwalting fest, da ansonsten eine deutliche Aufweitung des Oberflächenwassernetzes in Oberwalting erfolgen müsste. Hierfür wird eine Zusammenarbeit mit der Firma ERLUS AG außerordentlich begrüßt und wird in schriftlicher Form fixiert und nochmals gesondert durch das Gremium genehmigt. Der Gemeinderat Leiblfing bevorzugt eine genehmigungsfreie Schaffung von Retentionsbereiche, die zeitlich nur bestimmte Wassermengen zurückhalten können. Im letzten Tagesordnungspunkt hob der Gemeinderat Leiblfing die Bestellung zum Breitbandpaten von Herrn Florian Baumgartl mit Ablauf des 30.06.2025 auf. Ab dem 01.07.2025 wird Frau Christina Ritt zur Breitbandpatin bestellt. Abschließend folgten noch Informationen zum Hunderennen in Schwimmbach am 14.09.2025 sowie zur Situation auf dem Anwesen Brand in der Oberwaltinger Straße, Leiblfing – hier erfolgte eine Bitte für Schutzmaßnahmen und gegen Betreten einzuleiten. Anordnungen im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden mit Unterstützung des Bayer. Gemeindetags werden geprüft.
Ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung schloss sich an.