Gemeinderatssitzung vom 26.10.2023

Nach der Begrüßung durch Ersten Bürgermeister Josef Moll befassten sich die ersten Tagesordnungspunkte der Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 mit Themen rund um das Kinderbildungszentrum. Die Sitzung begann mit der Vorstellung der aktuellen Planungen des Kinderbildungszentrums durch das Architektur Büro Gutthann HIW. Der Gemeinderat beschloss einstimmig sein Einverständnis. Dem folgte ein weiterer Vortag, Herr Garnhartner (Büro G + 2 S) stellte die Planungsentwürfe für das Freiraumkonzept als wichtigen Bestandteil des integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts vor. Auch diese Entwürfe wurden durch den Gemeinderat beschlossen. Nach der Genehmigung der Planungsentwürfe für die Außenanlagen im Bereich und Umfeld widmete man sich der Breitbandversorgung in der Gemeinde. Der Gemeinderat beschloss, einen Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von 243.000 € zu stellen, um den Glasfaserausbau von noch unterversorgten Adressen im Betreibermodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 voranzutreiben. Im letzten Tagesordnungspunkt fasste der Gemeinderat den Beschluss, der Energie Südbayern GmbH die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Ladestationen am Rathaus und dem Maiferhofer Bau Stadion für Elektrofahrzeuge zu gestatten. Der öffentliche Teil endete mit einer Information zum Kulturmobil des Bezirks Niederbayern, entsprechend des Beschlusses der ILE Gäubdoden Beteiligtenversammlung vom 26.07.2023 wird sich hier Leiblfing für die Region bewerben.

In der Gemeinderatssitzung am 09.11.2023 behandelte der Gemeinderat im öffentlichen Teil vorwiegend Satzungsänderungen. Erster Tagesordnungspunkt war die Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing, die Bereiche Hankofen und Hailing werden in die Oberflächenwasserentsorgung aufgenommen. Entsprechend wurde im folgenden Punkt die Beitrags- und Gebührenpflicht sowie die Befreiungstatbestände für diese Bereiche in die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung aufgenommen und beschlossen.

Beide Satzungen werden ab dem 01.01.2024 gültig.

Weiters beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Leiblfing. Der § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert: In den Bereichen Schwimmbach, Kapitelholz, Haidersberg, Dirschkirn, Wackerstall, Altfalterloh, Rohr und im Umgriff des Bebauungsplans „Kelheimer Feld“ (Wohnhausgrundstücke auf dem Grundstück Fl.-Nr. 351 und daraus geteilte Flächen) wird nur eine Schmutzwasserentsorgung betrieben. Außerdem behandelte der Gemeinderat die öffentliche Oberflächenentwässerung des Baugebiets Kelheimer Feld und entschied diese über ein Rigolensystem vor Ort versickern zu lassen. Es wird keine Anschlussmöglichkeit für die privaten Grundstückseigentümer geben.

Mit Dank für die gute Mitarbeit schloss der Erste Bürgermeister Josef Moll den öffentlichen Teil der Sitzung. Diesem schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.

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