Der Klimaschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft und fordert persönliche Anstrengungen. Bund und Land unterstützen Privatpersonen bei den Kosten für die Energiewende, beispielsweise durch direkte Zuschüsse, günstige Kredite oder Steuervorteile.
Leider verändern sich die Bedingungen für die Förderungen häufig, weshalb Bürgerinnen und Bürger schnell den Überblick verlieren können. Damit private Maßnahmen unter den besten Voraussetzungen starten können und mögliche Ersparnisse bekannt sind, werde ausgewählte Förderprogramme vorgestellt. Diese Übersicht bietet vor allem eine Hilfestellung für eine günstigere und energiesparende Gestaltung des eigenen Zuhauses und wird regelmäßig angepasst. Bei Bedarf an weiteren Förderprogrammen sind unten zusätzliche Quellen gelistet.
Für Fragen zu diesem Angebot erreichen Sie das Klimaschutzmanagement der Gemeinde Leiblfing per E-Mail an klima@leiblfing.bayern.de oder telefonisch unter 09427/9503-32.
Für den Ausbau Ihrer alten Heizung und den Einbau einer neuen können mindestens 30% und bis zu 70% der Kosten gespart werden. Gefördert wird der Einsatz von erneuerbaren Energien, z.B. Sonne, Umweltwärme oder Biomasse, und der Ausbau von Wärmenetzen sowie der Anschluss an diese. Gleichzeitig soll möglichst viel Energie eingespart werden. Mehr Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse:
KfW – Förderung Heizungstausch
Die Förderung von Gebäudenetzen (eine gemeinsame Beheizung von 2 – 16 Gebäuden) ist als einzige Ausnahme bei einer anderen Stelle zu beantragen:
Für eine Expertenmeinung zur Sanierung von Gebäuden können 50% der Ausgaben erstattet werden. In einem sogenannten „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) wird festgehalten, wie dringend bestimmte Maßnahmen sind und auf welche Weise am schnellsten die größten Einsparungen von Energie und Kosten erreicht werden können. Die Energieberatung liefert eine Grundlage zur weiteren Planung und der iSFP bietet außerdem Vorteile für die Förderung der nachfolgenden Sanierung.
Die gleichnamige Energieberatung der Verbraucherzentrale ist ein anderes Angebot (hier finden Sie dazu die Website der Gemeinde Leiblfing: Energieberatung). Dieses bietet im Vergleich „nur“ eine erste wertvolle Quelle zu persönlichen Energiefragen, liefert aber keinen Zeitplan für Maßnahmen. Unter der folgenden Adresse erhalten Sie weitere Informationen zum „individuellen Sanierungsfahrplan“:
BAFA – Förderung Energieberatung
Verschiedene Maßnahmen zur energetischen Verbesserung einer Wohneinheit (außer eines Heizungstausches!) können mindestens einen Zuschuss von 15% und bis zu 20% auf die gesamten Kosten erhalten. Möglich ist eine bessere Dämmung der Gebäudehülle, eine energiesparende Technik (z.B. Kühlung, Lüftung, Beleuchtung) oder Maßnahmen rund um die eingebaute Heizung (z.B. Austausch oder Erneuerung von Heizungspumpen, Heizkörpern, Pufferspeichern).
Außerdem wird die Verringerung von Abgasen (z.B. Staubabscheider für die Heizung) und die Fachplanung und Baubegleitung für alle Maßnahmen zur Sanierung bis zu 50% gefördert. Details zur energetischen Sanierung finden Sie unter folgendem Link:
BAFA – Einzelmaßnahmen zur Gebäudesanierung
Falls bei einer zurzeit bereits geförderten Maßnahme (z.B. Heizungstausch, Sanierung) zusätzliches Geld nötig ist, kann dieses unter vorteilhaften Bedingungen beantragt werden. Der Kredit von bis zu 120.000 € bietet günstige Zinsen und bedarfsgerechte Anpassung. Alle weiteren Informationen finden Sie nachfolgend:
KfW – Ergänzungskredit zu Förderungen
Für eine Sanierung einer gesamten Wohneinheit (nicht nur einzelne Maßnahmen) zu einem Effizienzhaus mit mindestens der Stufe 85 ODER den Kauf eines solchen Hauses kann ein günstiger Kredit von bis zu 150.000 € beantragt werden. Die Stufe eines Effizienzhauses gibt an, welchen Anteil der Energiebedarf im Vergleich zu einem Gebäude, das genau die mindeste Anforderung erfüllt, beträgt. Mit 85% Energieverbrauch des Vergleichshauses wird beispielsweise die Stufe 85 erreicht – also bedeutet eine geringere Zahl eine größere Einsparung von Energie.
Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe wird außerdem ein unterschiedlich hoher Zuschuss zur Tilgung von 5% bis zu 45% geboten. Dieser Anteil des Kredites muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Zusätzlich wird die Baubegleitung bis zu 50% gefördert. Alle Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie über folgenden Link:
KfW – Kredit bei Komplettsanierung oder Kauf
Bei der Errichtung eines energiesparenden Hauses oder einer energiesparenden Wohnung können günstige Kredite abhängig von der geplanten Effizienzhaus-Stufe beantragt werden. Außerdem gibt es Voraussetzungen zur Verwendung erneuerbarer Energien, Richtwerte für Flächennutzung oder es werden Nachweise für die Güte der Sanierung oder des Baus gefordert.
Für den Bau von Effizienzgebäuden der Stufe 55 oder besser können bis zu 100.000€ je Wohneinheit beantragt werden. Informationen erhalten Sie über die nachfolgende Quelle:
KfW – Kredit Neubau Effizienzhaus 55
Für den Bau von Effizienzgebäuden der Stufe 40 oder besser können bis zu 150.000€ je Wohneinheit (theoretisch mehrere pro Haus) beantragt werden. Details finden Sie unter dieser Adresse:
KfW – Kredit Neubau Effizienzhaus 40
Für den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung oder Verwendung klimafreundlicher Energie (z.B. Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmespeicher, KWK) kann ein Kredit von bis zu 150 Mio. Euro aufgenommen werden Die Bedingungen werden im Einzelfall abgestimmt und es gibt keinen Mindestbetrag. Deshalb sind auch sehr kleine Summen möglich. Privatpersonen müssen mindestens ein Teil der erzeugten Energie in öffentliche Netze einspeisen.
Bei der Wärmeerzeugung und deren Speicherung (Heizung, Sanierung) gibt es für die selbst genutzte Wohneinheit bereits günstige Zuschüsse, aber mit diesem Kredit ist auch eine Investition in erneuerbaren Strom möglich. Diese Zuschüsse und der Kredit sind meistens kombinierbar und werden auf der folgenden Website näher beschrieben:
KfW – Kredit Erneuerbare Energie
Wenn keine andere staatliche Förderung beansprucht wurde, können bis zu 20% der Kosten für die Sanierung einer Wohneinheit oder die Energieberatung nach §35c EstG steuerlich geltend gemacht werden. Über drei Jahre beginnend ab dem Abschluss der Maßnahmen sind auf diese Weise höchstens 40.000 € von der Einkommenssteuer absetzbar. Darüber hinaus können Kosten für die Baubegleitung und Fachplanung unmittelbar zu 50% geltend gemacht werden.
Im Gegensatz zu Krediten und Zuschüssen kann ein Vorteil bei der Einkommensteuer nachträglich mit bereits begonnenen oder abgeschlossenen Maßnahmen genutzt werden. In der Regel ist der Vorteil aber vergleichsweise geringer. Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen für den Steuerbonus:
Sollten Sie unter dieser Auswahl nicht fündig geworden sein oder interessieren Sie Förderungen für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation, erhalten Sie nachfolgend Quellen für eine erweiterte Suche.
Förderkompass des Bundesamtes für Ausführkontrolle (BAFA):
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesamt/foerderkompass.html?nn=1469694
Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
https://www.kfw.de/kfw.de.html
Förderkompass der Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI):
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderkompass
Energieförderung Bayern:
https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/
Förderlotse Bayern (Beratung):
https://www.bayern-innovativ.de/leistungen/foerderlotse-und-gruenderlotse/gruenderlotse-bayern/
Förderfibel Umweltschutz und Energie Bayern:
https://www.umweltpakt.bayern.de/werkzeuge/foerderfibel/programme/