22. Dezember 2025

Kommunalwahl 2026: Information zu Wahlwerbungen

Der Gemeinderat Leiblfing hat in der Sitzung am 10.12.2025 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Gemeinderat Leiblfing nimmt Kenntnis vom Sachverhalt.

Der Gemeinderat Leiblfing beschließt generell für Wahlwerbezwecke zur Kommunalwahl 2026 keine Erlaubnisse auszusprechen für Start- und Überflug von Drohnen oder ähnlichen Flugkörpern und damit erstellte Film- und Fotoaufnahmen.
Dies gilt für alle bebauten Grundstücke und für unbebaute Grundstücke innerhalb der Ortschaften.

Bereits veröffentlichte Aufnahmen, ob in der Papierform oder digital (u.a. in den sozialen Medien), dürfen zeitnah, mit Fristsetzung, nicht mehr für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Die Verwaltung hat die Einhaltung dieser bindenden Regelung konsequent zu überprüfen.“

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