Veranstaltungen auf öffentliche Verkehrsflächen
Veranstaltungen wie Bittgänge, Prozessionen oder Auszüge, die auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde, des Landkreises oder des Staates stattfinden bedürfen einer schriftlichen Anzeige und ggf. Genehmigung.
- Für Veranstaltungen auf Gemeindestraßen ist die Anzeige bei der Gemeinde Leiblfing einzureichen.
- Für Kreis- und Staatsstraßen ist eine Genehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen erforderlich.
→ Anträge für Veranstaltungen auf Kreis- oder Staatsstraßen sind mindestens 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Landratsamt einzureichen!
Die entsprechenden Formulare können im nachfolgenden gedownloadet werden:
- Anzeige einer Veranstaltung auf Gemeindestraßen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (bei Kreis- und Staatsstraßen) + Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
Für die Beantragung einer Veranstaltung auf Kreis- oder Staatsstraßen ist ebenfalls die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese Zustimmung muss vor Einreichung des Antrags auf dem Antragsformular vermerkt sein.
Nach erfolgter schriftlicher Antragstellung bzw. Genehmigung erfolgt die Beauftragung der zuständigen Feuerwehren durch die Gemeinde zur ordnungsgemäßen Verkehrsregelung während der Veranstaltung.
Wir bitten um frühzeitige Antragstellung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Bauer 09427 9503-15
Wattturniere
m Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag (AGGlüStV) zum 01.07.2021 weisen wir darauf hin, dass Watturniere gemäß Art. 13 Abs. 1 AGGlüStV in Verbindung mit § 28 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrag 2021 grundsätzlich einer (dauerhaften) allgemeinen Erlaubnis unterliegen.
Diese allgemeine Erlaubnis gilt für:
- eingetragene Vereine,
- anerkannte Religionsgemeinschaften,
- politische Parteien sowie
- Förder- und Unterstützungsvereine.
Voraussetzung ist, dass die Turniere im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht gewerbsmäßig durchgeführt werden.
Sofern ein Watturnier von einer anderen Organisation oder Person ausgerichtet wird, ist hierfür eine gesonderte behördliche Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnisbehörde ist die Regierung von Niederbayern (Art. 13 Abs. 3 AGGlüStV).
Die Anzeige (Formblatt) ist mindestens 1 Woche vor schriftlich oder per E-Mail (buergerbuero@leiblfing.bayern.de) an die Gemeinde Leiblfing zu richten und muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Genaue Bezeichnung des Veranstalters des Wattturniers (Name, Anschrift, Rechtsform),
- Benennung der vertretungsberechtigten Person des Veranstalters und der Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wattturniers verantwortlich ist,
- Veranstaltungsort (Bezeichnung, Anschrift),
- Angaben zum Spieleinsatz pro Spieler,
- Auflistung der ausgelobten Geld- und Sachpreise (mit Wertangabe),
- geplante Verwendung des Reinerlöses
Werden Getränke oder Speisen zum Verkauf angeboten, bedarf es ggf. zusätzlich einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis (einzureichen bei der Gemeinde Leiblfing).
Größere Veranstaltungen
Für größere Veranstaltungen kann im Einzelfall eine Erlaubnis erforderlich sein. Hierfür können insbesondere folgende Unterlagen benötigt werden:
- Antrag auf vorübergehende Gaststättenerlaubnis
- Sicherheitskonzept
- Risikoanalyse
- Nutzungsgenehmigung
- Lagepläne
Im Falle einer größeren Veranstaltung bitten wir Sie, sich im Vorfeld mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen: Frau Bauer – Tel. 09427 950315