4. Februar 2026

Neues E-Auto Förderprogamm

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

lassen Sie sich anstecken: Die Bundesregierung hat kürzlich ein neues Förderprogramm für elektrisch oder teilweise elektrisch betriebene Fahrzeuge auf den Weg gebracht. Egal ob Kauf oder Leasing – Privatpersonen können für alle ab dem 01.01.2026 zugelassenen E-Kfz einen Zuschuss erhalten.

Möglich sind bis zu 6.000 € staatliche Förderung.
Der genaue Betrag wird sozial gestaffelt berechnet.
Haushalte mit niedrigeren Jahreseinkommen und mit Kindern unter 18 Jahren profitieren besonders:

Tabelle der sozialen Staffelung der E-Auto Förderung. Der genaue Zuschuss-Betrag ist abhängig vom Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren.
Soziale Staffelung des E-Auto Förderprogramms: Höhe der Zuschüsse (Quelle: BMUKN)

Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Allerdings kann die Förderung rückwirkend bis Anfang des Jahres angewandt werden. Das heißt eine Neuanschaffung ist ab sofort förderfähig.
Alle weiteren Details zum Förderprogramm finden Sie hier:

Voraussichtliche Förderbedingungen

Pressemitteilung Bundesumweltministerium

Was spricht für ein E-Auto?

Der Wartungsaufwand ist geringer, da einige Verschleißteile (z.B. Kupplung, Auspuff) im Vergleich zu einem Verbrenner-Fahrzeug nicht vorhanden sind. Es sind keine Ölwechsel erforderlich und elektrische Fahrzeuge sind bis mindestens 2035 von der Kfz-Steuer befreit. Die Ladeinfrastruktur verbessert sich laufend: Im Kernort Leiblfing stehen beispielsweise bereits heute öffentliche Ladesäulen. Nicht zuletzt ist E-Mobilität umwelt- und klimafreundlicher als Fahrten mit Verbrenner-Kfz und im Gegensatz zu diesen auch emissionsfrei.

Weitere öffentliche Förderprogramme (u.a. Sanierung, Heizungstausch) finden Sie hier auf der Website der Gemeinde.  

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