5. Februar 2026

Neues zum Personalausweis: Gebührenanpassung und PIN-Briefe

Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mitgeteilt hat, wurde am 30. Januar 2026 einer neuen bundesweiten Verordnung zugestimmt. Diese tritt am 07. Februar 2026 in Kraft und bringt zwei wesentliche Änderungen im Bereich des Personalausweises mit sich.

Anpassung der Gebühren

Aufgrund gestiegener Kosten bei den Ausweisherstellern und den Personalausweisbehörden werden die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen angehoben:

Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)

→ neue Gebühr: 27,60 € (bisher 22,80 €)

Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)

→ neue Gebühr: 46,00 € (bisher 37,00 €)

Änderung bei der Ausgabe von PIN-Briefen

Eine weitere Regelung betrifft die Ausgabe der PIN-Briefe bei der Beantragung von Personalausweisen.

Künftig entfällt die Ausgabe von PIN-Briefen bei Kindern unter 10 Jahren, da der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres aktiviert werden kann und somit während der gesamten Gültigkeitsdauer nicht nutzbar ist.

Hinweis:

Erst zum 01. Mai 2026 kann das neue PIN-Brief-Verfahren für Personen unter 10 Jahren flächendeckend umgestellt werden. Bis dahin wird weiterhin das bisherige PIN-Brief-Verfahren angewendet.

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