Formulare und Anträge
Realsteuern
Hebesätze:
Grundsteuer A 350 %
Grundsteuer B 350 %
Gewebesteuer 325 %
Zahlungstermine vierteljährlich: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des jeweiligen Steuerjahres
Hundesteuer
pro Hund, der älter als 4 Monate ist, 35,00 € pro Jahr
Hunde aus dem Tierheim sind 2 Jahre von der Steuer befreit.
Für jeden Kampfhund und Hunde der Kategorie II jährlich 250,00€
Zahlungstermin jährlich: 15.02. des jeweiligen Steuerjahres
Abwasserbeseitigung
Die Beitrags- und Gebührenstruktur wird hier nur sehr vereinfacht dargestellt, für detaillierte Infos klicken Sie bitte hier und entnehmen die notwendigen Inhalte den jeweiligen Satzungen!
Herstellungsbeitrag Abwasserbeseitigung („Kanalbeitrag“)
Geschossfläche 14,07 €/m²
Grundstücksfläche 0,82 €/m²
Einleitungsgebühren Abwasserbeseitigung („Kanalgebühren“)
3,30 €/m³ Frischwasser für Schmutz- und Oberflächenwassereinleitung
2,74 €/m³ Frischwasser für ausschließliche Schmutzwassereinleitung
Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss:
bis 5 m³/h = 46,00 €/Jahr
bis 10 m³/h = 57,00 €/Jahr
über 10 m³/h = 67,00 €/Jahr
Zahlungstermin Vorauszahlungen: 20.05., 20.08. und 20.11. des jeweiligen Steuerjahres
Zahlungstermin Abrechnung: März/April des Folgejahres
Satzungen und Verordnungen aus dem Bereich „Gemeindliche Einrichtungen“
- Satzung für die Kindertageseinrichtungen Aitrach-Arche und St. Josef der Gemeinde Leiblfing (Kindertageseinrichtungensatzung) vom 02.07.2020
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Aitrach-Arche und St. Josef der Gemeinde Leiblfing (Kindertageseinrichtungengebührensatzung) vom 02.07.2020
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen Aitrach-Arche und St. Josef der Gemeinde Leiblfing
- 1. Satzung Änderung Erhebung Gebühren Kitas vom 21.07.2022
- 2. Satzung Änderung Kiga vom 21.07.2022
- 2. Satzung zur Änderung der Kindertageseinrichtungengebührensatzung
Satzungen und Verordnungen aus dem Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“
- Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
- Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Leiblfing (Gilt analog auch für alle anderen Ortsfeuerwehren)
- 1. Änderungssatzung zur Satzung Freiwillige Feuerwehr Leiblfing (Gilt analog auch für alle anderen Ortsfeuerwehren)
Satzungen und Verordnungen aus dem Bereich „Abwasserbeseitigung“
- Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing (EWS)
- 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing (EWS)
- 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leiblfing (BGS / EWS)
- 2. Satzung zur Anderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Leiblfing (BGS /EWS)
- 2. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage Leiblfing (Entwässerungssatzung -EWS-)
- 3. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Leiblfing (Entwässerungssatzung – EWS)
Satzungen und Verordnungen aus dem Bereich „Bauwesen“
- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Leiblfing für den Ortsteil Hailing gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Leiblfing für den zentralen Bereich des Hauptorts Leiblfing gemäß § 25 Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Städtebauförderung
- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Leiblfing für den Bereich südlich des Hauptorts Leiblfing gemäß § 25 Abs.1 Nr.2 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Flurbereinigung Leiblfing, Aiterach-Gebiet