Gemeinderatssitzung vom 07.05.2025

Nach der Begrüßung durch Ersten Bürgermeister Josef Moll und der Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 09.04.2025 widmete sich der Gemeinderat Leiblfing dem Kommunalwesen. Zunächst beschäftigte man sich mit der Gemeindeordnung, konkret mit der Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung, nach welcher die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters in Gemeinden mit mindestens 2.501 Einwohner bis maximal 5.000 Einwohner, grundsätzlich hauptamtlich ist. Der Gemeinderat Leiblfing schloss sich dieser gesetzlichen Entwicklung an. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Leiblfing wird ab 01.05.2026 hauptamtlich tätig sein.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde eine Satzung nach Art. 60 a Bayer. Gemeindeordnung beschlossen. Falls aus Gemeindeteilen, die vor dem 18.01.1952 noch selbstständige Gemeindeteile waren, kein Gemeinderatsmitglied gewählt wird, kann ein Ortssprecher berufen werden. Für die Einberufung einer Ortsversammlung im betreffenden Gemeindeteil zur Wahl eines Ortssprechers wäre grundsätzlich ein Antrag von 33 % der wahlberechtigten Bürger aus diesem Gemeindeteil notwendig. Mit einer Satzung nach Art. 60 a Bayer. Gemeindetag wird die stetige Benennung von Ortssprechern bestimmt, sodass dann dieser Antrag mit den Unterschriften nicht mehr notwendig wird. Damit soll das Verfahren für die Bestellung von Ortssprechern deutlich erleichtert werden.

Nach Art. 7 BayKiBiG haben die Gemeinden zu entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennen. Die Gemeinde Leiblfing erkannte nun unter anderem den Bedarf von 84 Plätzen in einem Kinderhort und 40 Plätzen in einer Mittagsbetreuung unter Schulaufsicht an. Die vorangegangenen Stellungnahmen durch das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt Straubing-Bogen und der schulaufsichtlichen Genehmigung der Regierung von Niederbayern wurden berücksichtigt und gleichbleibend bestätigt.

Im Feuerwehrwesen befasste man sich mit der Bestellung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hailing. Als Erster Kommandant wurde Herr Christoph Schuller, als zweiter Kommandant Herr Johannes Stuhlfelner wie in der Versammlung am 08.04.2025 gewählt, bestellt. Herr Stuhlfelner hat aber noch die benötigten Lehrgänge zu besuchen.

 Als Nächstes beschloss der Gemeinderat dem DJK Leiblfing e.V. einen Zuschuss für die Anschaffung eines Mähroboters zur Pflege der Rasenplätze zu gewähren. Die Gemeinde Leiblfing übernimmt 50 % der Anschaffungskosten, weil dadurch die Leistungen der Gemeindebeschäftigten für das Rasenmähen der beiden Spielflächen nicht mehr nötig sein werden.


 Am Ende der öffentlichen Sitzung wurde im Hinblick auf das Partnerschaftsfest vom 01. – 04.Mai 2025 und den Flohmarkt in Leiblfing am 31.05.2025 über Gefährdungsbeurteilungen bei Veranstaltungen informiert. Außerdem wies man auf den ILE Gaubödenlauf hin, der dieses Jahr am 06.07.2025 in Salching stattfinden wird sowie das ILE Luftgewehrschießen in Oberpiebing am 09.05.2025, 13.05.2025 oder 23.05.2025. Des Weiteren finden vom 23.05. – 26.05.2025 die Fahnenweihen in Eschlbach sowie vom 13.06. – 16.06.2025 in Niedersunzing statt.

Ein nichtöffentlicher Teil der Sitzung schloss sich an.

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