Mittwoch, den 12.11.2025, fand im Sitzungssaal des Rathauses die jüngste Sitzung des Gemeinderates Leiblfing statt. Erster Bürgermeister Josef Moll eröffnete die Sitzung, begrüßte die anwesenden Mitglieder und stellte die Beschlussfähigkeit fest. Die Niederschrift der vorherigen Sitzung wurde anschließend ohne Einwände genehmigt.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zum Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl 2026 zur Kenntnis und beschloss, das Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die mindestens eine Schulung besuchen, auf 75 Euro festzusetzen. Für Wahlhelfer ohne Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung beträgt das Erfrischungsgeld 60 Euro. Auf weitere Staffelungen wurde verzichtet. Diese Regelung gilt bei einer eventuellen Stichwahl gleichermaßen für den 22.03.2026.
Im weiteren Verlauf informierte die Verwaltung über die Liquiditätssituation im Zusammenhang mit dem laufenden Breitbandausbau. Auch wenn ein Zuwendungsbescheid für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Gigabit-Richtlinie vorliegt, wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass die erste Teilauszahlung der bewilligten Bundesfördermittel zeitlich verzögert und nicht wie ursprünglich vorgesehen baubegleitend ausbezahlt wird. Da mit den Baumaßnahmen bereits begonnen, diese teils auch schon abgeschlossen wurden und folglich Abschlagsrechnungen eingehen, kann die Gemeinde ohne eine Ausweitung des Kassenkreditrahmens ihren Verpflichtungen bis zum Eingang der Fördermittel nur eingeschränkt nachkommen. Der Gemeinderat beschloss deshalb eine Nachtragshaushaltssatzung, mit der der bisherige Kassenkredit um die benötigten Mittel zeitlich befristet erhöht wird. Die entsprechende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wurde entsprechend beschlossen.
Im Anschluss befasste sich der Gemeinderat mit dem Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Leiblfing vom 15.10.2025 auf einen Zuschuss zur Renovierung der Kirche St. Stephanus in Obersunzing. Das Sanierungsvorhaben wird von der Gemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 5 Prozent der tatsächlichen Kosten, maximal jedoch 33.200 Euro, unterstützt. Die Auszahlung erfolgt frühestens im Jahr 2026 nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage prüffähiger Rechnungen.
Abschließend beriet das Gremium über den Antrag der SpVgg. Hankofen-Hailing e.V. vom 27.10.2025. Aufgrund der verzögerten Auszahlung der in Aussicht gestellten LEADER-Förderung für das Projekt „Sport- und Bürgerhaus im modernisierten Stadion in Hankofen“ stimmte der Gemeinderat einer Zwischenfinanzierung in Höhe von 150.000 Euro bis zum 30.04.2026 zu. Die Zustimmung wurde vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dass diese Zwischenfinanzierung nicht förderschädlich auf die LEADER-Förderung wirkt, gewährt.
Zum Abschluss der Sitzung schloss sich der nichtöffentliche Teil an.