Veranstaltungen wie Bittgänge, Prozessionen oder Auszüge, die auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde, des Landkreises oder des Staates stattfinden bedürfen einer schriftlichen Anzeige und ggf. Genehmigung.
- Für Veranstaltungen auf Gemeindestraßen ist die Anzeige bei der Gemeinde Leiblfing einzureichen.
- Für Kreis- und Staatsstraßen ist eine Genehmigung durch das Landratsamt Straubing-Bogen erforderlich.
→ Anträge für Veranstaltungen auf Kreis- oder Staatsstraßen sind mindestens 4 bis 6 Wochen vor der Veranstaltung beim Landratsamt einzureichen!
Die entsprechenden Formulare können im nachfolgenden gedownloadet werden:
- Anzeige einer Veranstaltung auf Gemeindestraßen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (bei Kreis- und Staatsstraßen)
Für die Beantragung einer Veranstaltung auf Kreis- oder Staatsstraßen ist ebenfalls die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Diese Zustimmung muss vor Einreichung des Antrags auf dem Antragsformular vermerkt sein.
Nach erfolgter schriftlicher Antragstellung bzw. Genehmigung erfolgt die Beauftragung der zuständigen Feuerwehren durch die Gemeinde zur ordnungsgemäßen Verkehrsregelung während der Veranstaltung.
Wir bitten um frühzeitige Antragstellung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Bauer vom Bauamt unter der Telefonnummer 09427 950318